
Bayerische Bauordnung (ohne Fortsetzungsnotierung). Inkl. 135. Ergänzungslieferung PDF
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Bayerische Bauordnung - Fassung 2008. Das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz vom 24. Juli 2007 hat die Bayerische Bauordnung zum dritten Mal seit 1994 umgestaltet und das Ziel der Verfahrensvereinfachung weiter fortgesetzt. Im Wesentlichen wurde durch die Neufassung das Baugenehmigungsverfahren neu konzipiert
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Simon / Busse | Bayerische Bauordnung | 135. Auflage | 2019

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Bereich reduzieren Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84) Inhaltsübersicht (amtlich) Bereich erweitern Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält in Art. 81a Abs. 1 BayBO die Ermächtigung, die allgemeinen Anfor-derungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baube-stimmungen zu konkretisieren (Bayerische Technische Baubestimmungen).