
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz PDF
Detlef Fricke, Martin Bender, Martina Dierssen, Karl Otte, Klaus ThommesAuf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar das Niedersächsische Personalvertretungsrecht – praxisnah und gut verständlich. Die 7. Auflage berücksichtigt Gesetzgebung, aktuelle Rechtsprechung und Literatur.Der Kommentar vermittelt Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen die für sie geltenden Rechte und Aufgaben und gibt Hinweise für die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung. Den Dienststellen gibt der Kommentar Informationen und Anregungen fürdie Zusammenarbeit mit der Personalvertretung, insbesondere in den Bereichen, die für Vereinbarungen Raum lassen. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften für die Arbeit der Personalvertretung.Autorin und Autoren:Detlef Fricke, Rechtsanwalt in HannoverMartin Bender, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a.D.Martina Dierßen, Rechtsanwältin, Leiterin der Rechtsabteilung und Justitiarin beim ver.di- Landesbezirk Niedersachsen/BremenKarl Otte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in HannoverKlaus Thommes, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Vollzitat nach RedR: Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F), das zuletzt durch § 7 des Gesetzes vom 23. Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz | JünglingShop
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07.10.2019 · Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) Hier ist die Regelung weiter als beispielsweise im Betriebsverfassungsgesetz, da die Mitbestimmung über die Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten unabhängig davon ist, ob der Datenschutzbeauftragte Beschäftigter der Dienststelle ist oder der verarbeitenden Stelle nicht angehört.

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